Chasse Partie und Härtefallregelungen

Aufteilung der Beute unter den Piraten. Illustration aus Howard Pyle's Book of Pirates.

Die Chasse Partie (fr.: la chasse – die Jagd, la partie – der Teil, hier: der Anteil. Also etwa: Der Anteil an der Jagdbeute) war ein anerkannter Vertrag, nach dem der Anteil an Gemeingut und Beute geregelt wurden. Vor der Verteilung des Beutegutes musste jeder feierlich schwören, dass er nichts von der Beute für sich beiseite geschafft hatte. Wer einen Meineid schwor, wurde auf einer einsamen Insel ausgesetzt oder hingerichtet. Aus diesem Vertrag zahlte man auch Sonderprämien und Entschädigungen für die Verwundeten aus, so zum Beispiel für den Schiffsarzt 200 Piaster für die Behandlung nach Verwundungen. Jeder Verwundete hatte außerdem noch sechs Wochen nach Ende der Fahrt Anspruch auf Behandlung.

Alexandre Olivier Exquemelin erwähnt in seinem erstmals 1678 in Amsterdam erschienenen Buch De Americaensche Zee-Rovers aus dem Umkreis der Bukaniere von einer Vereinbarung nach folgendem Muster:

  • 100 bis 150 Piaster für den Schiffszimmermann
  • 100 Piaster für den Mann, der als erster das Beuteschiff gesichtet hat
  • 50 Piaster für den, der die feindliche Flagge niedergeholt hat.

Verwundungen wurden nach dieser Vereinbarung wie folgt entschädigt:

  • 100 Piaster für einen Finger
  • 100 Piaster für ein Ohr
  • 100 Piaster für ein Auge
  • 100 Piaster für eine Hand
  • 400 Piaster für den linken Arm
  • 500 Piaster für den rechten Arm
  • 600 Piaster für den Verlust eines Beines
  • 1000 Piaster für beide Augen
  • 1500 Piaster für den Verlust beider Beine
  • 1800 Piaster für den Verlust beider Hände

Der Rest wurde zu gleichen Teilen an die Männer – bzw. bei Gefallenen an deren Angehörige – ausgezahlt. Der Kapitän erhielt den doppelten, der Schiffsjunge einen halben Anteil.

Ein spanischer Piaster hatte im 18. Jahrhundert etwa eine Kaufkraft von 100 DM im Jahre 1997.